Aktuelles
Neuigkeiten aus der Welt der Photovoltaik
Projekte, Trends und gesetzliche Entwicklungen – das bewegt uns gerade.
Gesetzgebung
§14a EnWG und Photovoltaik
Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Für PV-Besitzer betrifft er nicht die Module selbst, sondern Heimbatteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten Sie verpflichtend reduzierte Netzentgelte.
Beratung anfordern1. Wann ist Ihre Anlage betroffen?
- Ab 01.01.2024: Jede neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW Netzbezugsleistung fällt verpflichtend unter die neuen Regeln.
- PV-Speicher: Betroffen, wenn die maximale Ladeleistung aus dem öffentlichen Netz über 4,2 kW liegt. Reine Einspeisung oder Laden über eigene PV-Module sind nicht betroffen.
- Bestandsschutz: Anlagen vor 2024 sind dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig wechseln.
2. Was darf der Netzbetreiber tun?
- Gezieltes Dimmen: Bei drohender Netzüberlastung darf der Bezug vorübergehend eingeschränkt werden.
- Keine komplette Abschaltung: Mindestleistung von 4,2 kW pro Gerät muss immer zur Verfügung stehen.
- Haushaltsstrom unberührt: Licht, Kochen, Fernseher dürfen nicht gedrosselt werden.
3. Welche finanziellen Vorteile?
- Modul 1 (Pauschale): Jährliche feste Gutschrift, regional üblich zwischen 110 und 190 Euro.
- Modul 2 (Prozentual): Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte um ca. 60 % – separater Zähler erforderlich.
- Anrechnung PV-Strom: Mit Energiemanagementsystem wird Ihr Solarstrom auf die Grenze angerechnet. Beispiel: 2 kW PV + 4,2 kW Netz = 6,2 kW Wallbox-Ladeleistung trotz Drosselung.
4. Technische Voraussetzungen
- Smart Meter & Steuerbox: Intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox bzw. digitale Schnittstellen am Wechselrichter/Speicher.
- Anmeldepflicht: Installation und Anschluss müssen zwingend über den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber gemeldet werden.