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Gesetzgebung

§14a EnWG und Photovoltaik

Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Für PV-Besitzer betrifft er nicht die Module selbst, sondern Heimbatteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten Sie verpflichtend reduzierte Netzentgelte.

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1. Wann ist Ihre Anlage betroffen?

  • Ab 01.01.2024: Jede neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW Netzbezugsleistung fällt verpflichtend unter die neuen Regeln.
  • PV-Speicher: Betroffen, wenn die maximale Ladeleistung aus dem öffentlichen Netz über 4,2 kW liegt. Reine Einspeisung oder Laden über eigene PV-Module sind nicht betroffen.
  • Bestandsschutz: Anlagen vor 2024 sind dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig wechseln.

2. Was darf der Netzbetreiber tun?

  • Gezieltes Dimmen: Bei drohender Netzüberlastung darf der Bezug vorübergehend eingeschränkt werden.
  • Keine komplette Abschaltung: Mindestleistung von 4,2 kW pro Gerät muss immer zur Verfügung stehen.
  • Haushaltsstrom unberührt: Licht, Kochen, Fernseher dürfen nicht gedrosselt werden.

3. Welche finanziellen Vorteile?

  • Modul 1 (Pauschale): Jährliche feste Gutschrift, regional üblich zwischen 110 und 190 Euro.
  • Modul 2 (Prozentual): Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte um ca. 60 % – separater Zähler erforderlich.
  • Anrechnung PV-Strom: Mit Energiemanagementsystem wird Ihr Solarstrom auf die Grenze angerechnet. Beispiel: 2 kW PV + 4,2 kW Netz = 6,2 kW Wallbox-Ladeleistung trotz Drosselung.

4. Technische Voraussetzungen

  • Smart Meter & Steuerbox: Intelligentes Messsystem (iMSys) und Steuerbox bzw. digitale Schnittstellen am Wechselrichter/Speicher.
  • Anmeldepflicht: Installation und Anschluss müssen zwingend über den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber gemeldet werden.